Kostenübernahme & Pflegegrad

Die Pflegekasse zahlt mit – so einfach funktioniert es

Ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechenbar – im Rahmen des verfügbaren Budgets häufig ohne private Zuzahlung. Hier erklären wir verständlich, was Ihnen zusteht und wie die Abrechnung abläuft.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI). Er beträgt bis zu 131 Euro im Monat und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag ist zweckgebunden – zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie unseres.

Das Gute daran: Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung. Er wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet.

Wer?

Alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben – auch Pflegegrad 1, der sonst kaum Leistungen umfasst.

Wie viel?

Bis zu 131 € pro Monat. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Wofür?

Für qualitätsgesicherte Unterstützung im Alltag: Haushalt, Begleitung, Betreuung und die Entlastung pflegender Angehöriger.

Wie?

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – im Rahmen Ihrer Ansprüche und des verfügbaren Budgets. Ohne Papierkram für Sie.

Ehrlich gesagt: Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Anspruch, dem Umfang der Unterstützung und Ihrem vorhandenen Budget ab. Eine rechtsverbindliche Zusage für den Einzelfall können und wollen wir nicht geben – wir besprechen Ihre Situation aber gern offen und transparent, bevor es losgeht.

Häufige Fragen zur Abrechnung

Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Soweit Ihr Budget die Leistungen abdeckt, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten von uns transparente Nachweise über die Einsätze.
Ich habe noch keinen Pflegegrad – was nun?
Rufen Sie uns trotzdem an. Wir erklären Ihnen gern, wie ein Pflegegrad beantragt wird, und besprechen, welche Möglichkeiten es bis dahin gibt.
Was passiert, wenn mein Budget aufgebraucht ist?
Das besprechen wir vorher mit Ihnen – ehrlich und rechtzeitig. Auf Wunsch können Leistungen auch privat dazu gebucht werden; das entscheiden allein Sie.
Gilt das bei jeder Pflegekasse?
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung und gilt bei allen Pflegekassen. Als nach § 45a SGB XI in NRW anerkanntes Angebot können wir mit den Pflegekassen abrechnen.

Stand: Juli 2026. Gesetzliche Grundlagen: § 45a und § 45b SGB XI. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen und die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Anspruch und Möglichkeiten besprechen

Rufen Sie uns an – wir klären gemeinsam, was Ihnen zusteht und wie schnell die Unterstützung starten kann. Kostenlos und unverbindlich.

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