Hilfe im Haushalt
Reinigung, Aufräumen, Wäsche und gelegentliche Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten – damit das Zuhause ein Wohlfühlort bleibt.
Mehr erfahrenUnterstützung im Haushalt, bei Einkäufen und Terminen – persönlich, zuverlässig und ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
Haftpflichtversichert geprüfte Helfer:innen
Aktuell freie Kapazitäten
Unsere Leistungen
Für Menschen mit Pflegegrad 1–5 und ihre Angehörigen im Ruhrgebiet: Wir übernehmen die praktischen Aufgaben des Alltags – persönlich, zuverlässig und möglichst immer durch dieselbe vertraute Alltagshilfe.
Reinigung, Aufräumen, Wäsche und gelegentliche Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten – damit das Zuhause ein Wohlfühlort bleibt.
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Einkaufen, Besorgungen und Unterstützung bei Terminen – die praktischen Dinge des Alltags, zuverlässig erledigt.
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Begleitung zu Ärzten, Behörden und anderen Terminen sowie gemeinsame Spaziergänge – sicher unterwegs, nie allein.
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Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und echte menschliche Gesellschaft – und spürbare Entlastung für pflegende Angehörige.
Mehr erfahrenGut zu wissen: Wir leisten keine körperbezogene Pflege, Medikamentengabe oder Behandlungspflege – dafür sind Pflegedienste zuständig.
So funktioniert es
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – ganz unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Im telefonischen Erstgespräch klären wir Bedarf, Termine und die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Ihre Alltagshilfe kommt zu Ihnen nach Hause – pünktlich, geprüft und möglichst immer dieselbe Person.
Kostenübernahme
Ab Pflegegrad 1 kann die Unterstützung bei vorhandenem Anspruch und verfügbarem Entlastungsbudget über die Pflegekasse abgerechnet werden – der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI). Häufig ist dann keine private Zuzahlung nötig.
Pflegegrad 1–5
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu
131 € monatlich
gesetzlicher Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Direkte Abrechnung
mit allen gesetzlichen Pflegekassen – ohne Papierkram für Sie
Ansparbar
Nicht genutzte Beträge sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen übertragbar (bis 30. Juni des Folgejahres)
Bei vorhandenem Anspruch und verfügbarem Budget unterstützen wir Sie auch bei der direkten Abrechnung.
Einsatzgebiet & persönlicher Ansatz
Unsere Schwerpunkte liegen in Witten, Herdecke, Dortmund, Hagen, Bochum, Hattingen und Wetter – und wir unterstützen auch in den angrenzenden Orten.
Schon in jungen Jahren haben wir ältere Menschen im Alltag unterstützt und erlebt, wie viel verlässliche persönliche Hilfe bewirken kann. Daraus entstand Alltagshilfe Ruhr – heute unterstützen wir mit sechs Mitarbeitenden über 250 Kundinnen und Kunden. Mehr über uns erfahren
Häufige Fragen
Alltagshilfe unterstützt bei den praktischen Dingen des Alltags: im Haushalt, beim Einkaufen, bei Begleitungen und mit Gesellschaft. Wir sind ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI – kein Pflegedienst. Körperbezogene Pflege, Medikamentengabe oder Behandlungspflege gehören nicht zu unseren Leistungen.
Alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben – und ihre Angehörigen, die Entlastung suchen. Auch ohne Pflegegrad können Sie uns anfragen; dann besprechen wir gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag der Pflegekasse von bis zu 131 Euro im Monat zu (§ 45b SGB XI). Unsere Leistungen sind darüber abrechenbar – im Rahmen des verfügbaren Budgets häufig ohne private Zuzahlung. Entscheidend sind der Umfang der Unterstützung, Ihr vorhandenes Budget und Ihr individueller Anspruch. Wir besprechen das vorab transparent mit Ihnen.
Das ist unser Ziel. Wir möchten, dass Sie möglichst dauerhaft dieselbe Alltagshilfe an Ihrer Seite haben – denn Vertrauen entsteht durch ein bekanntes Gesicht und feste Absprachen.
Kontakt
Erzählen Sie uns kurz, wobei wir Sie unterstützen dürfen. Am schnellsten geht es telefonisch:
Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Details in der Datenschutzerklärung.